Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab 03. April 2022

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberchtigte,

ab kommenden Montag gibt es einige Neuerungen für den Unterrichtsbetrieb. So endet beispielsweise die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude ab dem 3. April 2022, die schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler werden zunächst unverändert fortgesetzt und für Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zum Schulgelände nur möglich, wenn ein gültiger Impf- bzw. Genesenennachweis bzw. ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden kann („3G“). Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben, das Sie hier herunterladen können.

R. Wittmann, Schulleiter

Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab 28.03.2022

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier können Sie sich die aktuellen Veränderungen für den Unterrichtsbetrieb ab Montag, 28.03.2022 herunterladen. In den Jahrgangsstufen 5/6 entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Auf Begegnungsflächen und beim Aufenthalt im Schulhaus muss die Maske weiter getragen werden. Ein freiwilliges Tragen der Maske ist selbstverständlich weiterhin möglich! Für alle anderen Jahrgangsstufen gelten die bisherigen Regelungen weiterhin unverändert. Die Testungen werden bis auf Weiteres fortgesetzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elterninformationsschreiben.

Aktuelle Information zum Sportunterricht

Ab 07.03.2022 entfällt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht in geschlossenen Räumen.

Alle weiteren Regelungen zum Infektionsschutz bleiben bis auf Weiteres bestehen.

Hinweise zu den Pooltestungen ab 07.03.2022

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Montag, 07. März 2022, beginnen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 die angekündigten Pooltestungen. Hier nochmals grundlegende Hinweise und Informationen:

Bitte bestätigen Sie Ihre Mailadressen, die Sie in den Einverständniserklärungen angegeben haben. Dafür erhalten Sie eine E-Mail mit dem Absender noreply@pooltest-bayern.de und klicken auf den Link zur Freischaltung.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Pooltestverfahren der Jahrgangsstufen 5 und 6 teilnehmen, benötigen künftig gültige, externe Testnachweise (z.B. Arzt oder Apotheke).

Jeden Montag werden alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum Pooltest auch noch einen zusätzlichen Selbsttest durchführen, um größtmögliche Sicherheit zu schaffen. Hier für Sie die aktualisierte Anlage zur „Einwilligungserklärung“ mit den Daten des für die Testungen beauftragen Labors:

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7451/haeufig-gestellte-fragen-faq-zu-den-pooltests.html

und

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7447/pcr-pooltests-an-grund-und-foerderschulen.html

Sollten Sie Fragen haben, bitte wenden Sie sich an die Klassenleitung Ihres Kindes oder direkt an die Schulleitung.

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